Novartis ist ein weltweit tätiger Konzern mit starkem Fokus auf Patient*innen und Kund*innen. Wir konzentrieren uns auf innovative, verschreibungspflichtige Medikamente.

Biomedical Research ist mit 5.400 Wissenschaftler*innen sowie Ärzt*innen weltweit der Innovationsmotor von Novartis. Biomedical Research konzentriert sich auf leistungsstarke neue Technologien, die das Potenzial haben, therapeutische Durchbrüche für Patient*innen zu erzielen.

Die Development Organisation beaufsichtigt die klinische Entwicklung neuer Medikamente, deren frühe Forschungsergebnisse darauf hindeuten, dass sie sicher und wirksam sind.

Novartis Operations ist das Rückgrat für Herstellungs- und Geschäftsdienstleistungen des Unternehmens. Es umfasst:

  • Novartis Technical Operations, unsere globale Fertigungsorganisation
  • Novartis Business Services konsolidiert Support-Dienstleistungen innerhalb des Unternehmens und treibt Effizienz, Standardisierung und Vereinfachung voran

Die Pensionskasse der Novartis Pharma GmbH in Nürnberg VVaG organisiert für einen Teil der Belegschaft von Novartis Deutschland die betriebliche Altersversorgung. Bezüglich der Verwaltung der ihr anvertrauten finanziellen Mittel ist die Pensionskasse verpflichtet, Angaben zur Anlagepolitik zu veröffentlichen.

Pflichtangaben zur Anlagepolitik der Pensionskasse der Novartis Pharma GmbH in Nürnberg VVaG (PDF 94 KB)

Satzung (PDF 250 KB)

Legal Entity Identifier (LEI) der Pensionskasse: 391200Y0PV3GDZFZZ010

Änderungsverzeichnis:

Versions-Nr.Datum der VerabschiedungDatum der VeröffentlichungWesentliche Änderungen
121.12.202222.12.2022-

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Pensionskasse der Novartis Pharma GmbH in Nürnberg VVaG berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Art. 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/2088.
Grund hierfür ist, dass die Anforderungen, welche die genannte Verordnung in formaler und materieller Hinsicht an die Offenlegung einer derartigen Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stellt, derzeit von der Pensionskasse der Novartis Pharma GmbH in Nürnberg VVaG nicht erfüllt werden können. Dies liegt maßgeblich an der erst zum 14. August 2022 in Kraft getretenen und ab dem 01. Januar 2023 anwendbaren delegierten Verordnung (EU) 2022/1288, welche erstmalig und verbindlich den konkreten Inhalt, die zu verwendende Methodik und die Art der Darstellung der offenzulegenden Informationen der Verordnung (EU) 2019/2088 festlegt, und dem Umstand, dass im Falle der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren eine rückwirkende Berücksichtigung für das volle Kalenderjahr 2022 erforderlich wäre. Da einerseits die hierfür erforderlichen Daten nur teilweise vorliegen und andererseits vor allem auch die entsprechende Infrastruktur und Governance sowie die den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 entsprechenden erforderlichen Instrumente zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren noch nicht eingerichtet bzw. entwickelt werden konnten, kann eine diesen rechtlichen Vorgaben entsprechende Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit auch nicht erfolgen.
Die Pensionskasse der Novartis Pharma GmbH in Nürnberg VVaG berücksichtigt auch keine Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 für sich selbst und für ihre Investitionsentscheidungen (Art. 3 Verordnung (EU) 2019/2088).
Aufgrund der öffentlich kommunizierten Rechtsansicht der BaFin (https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_Anlage_Fragen_un…) kann auch die bloße Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten zu einem „Bewerben“ mit ökologischen oder sozialen Merkmalen im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 führen. Mit dem Inkrafttreten der RTS unterliegt ein solches „Bewerben“ allerdings erheblichen Nachweispflichten, die überdies bußgeldbewehrt sein können. Ohne das beschriebene Risiko einzugehen, ist es aus Sicht der Pensionskasse aktuell nicht möglich, eine hinreichend konsistente Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu formulieren. Zudem werden aufgrund der breiten Diversifikation der Kapitalanlage der Pensionskasse derartige Auswirkungen auf das Altersversorgungssystem ohnehin weitestgehend reduziert, so dass sie aus Sicht der Pensionskasse als unwesentlich eingeschätzt und auch aus diesem Grund nicht berücksichtigt werden. Die Pensionskasse wird diese Erklärung in der Zukunft ggf. anpassen. Die den Finanzprodukten AVB Tarif 1 und AVB Tarif 2 zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.